Es ist beruhigend, wichtige Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten zu regeln. Dazu gehört auch die wunschgemäße Verteilung des eigenen Nachlasses. Es ist unbedingt empfehlenswert, sich über einige Grundlagen des Erbrechts zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Gerne stellen wir den Kontakt zu Rechtsanwälten und Notaren her, die Sie kompetent informieren und beraten.
Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick vermitteln.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die gesetzliche Erbfolge eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder Erbvertrages notwendig.
Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie mit Namen, Ort und Datum versehen werden. Zur Vermeidung von Unklarheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Notar oder Rechtsanwalt.
Weitere Informationen und wichtige Downloads finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de.