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Die Patientenverfügung ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Sie tritt dann in Kraft, wenn der Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder wegen der Folgen eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung zu äußern.



Die Patientenverfügung ist eine Verfügung, die Ärzte und Angehörige darüber informiert, welche Behandlungen und Therapien gewünscht sind und welche Maßnahmen nicht ergriffen werden sollen. Die Ärzte sind an dieses Dokument gebunden und müssen die Behandlung entsprechend gestalten.



Grundsätzlich empfiehlt sich die schriftliche Niederlegung der Patientenverfügung mit einer regelmäßigen Aktualisierung. Eine juristische Beratung per Rechtsanwalt oder Notar wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche zweifelsfrei zu formulieren. Wir empfehlen Ihnen gerne Kontakte.



Erste Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: 


www.bmjv.de